Versicherungsschutz bei Wirtschaftskriminalität
Die Voraussetzung für ein Verbrechen sind Vorkenntnisse. Diese motivieren nicht nur einen Täter, sich einen bestimmten Wert aneignen zu können, sondern machen ihn auch sicherer, seine Vorhaben auszuführen.
In welcher Weise Zugang zu bestimmten Vermögens- oder Informationswerten besteht – hierbei handelt es sich in der Regel um Wissen von Mitarbeitern über ihren Arbeitsplatz. Auch wenn nicht jeder sich auf derselben Kenntnisebene befindet – jeder hat die Möglichkeit, Diebstahl und Betrugshandlungen zu begehen. Für diese Spannung, Mitarbeitern vertrauen zu müssen, ohne sie tatsächlich berechnen zu können, steht eine sogenannte Vertrauensschadensversicherung zur Verfügung. Diese deckt Schäden ab, die einem Konzern oder Firmeninhaber durch das Verhalten von Mitarbeitern zugefügt werden. Einerseits handelt es sich hierbei, wie angedeutet, um vorsätzliche und unerlaubte Handlungen der Veruntreuung, des Betruges und Raubes. Anderseits aber ist auch Fahrlässigkeit oder höhere Gewalt mitversichert – Werte werden ersetzt, wenn Mitarbeiter unachtsam mit Firmenwerten umgehen, aber auch, wenn es sich z. B. hier um einen Unfall handeln würde oder ein Betriebsangehöriger plötzlich eine gesundheitliche Schädigung erleidet, wodurch er nicht mehr einer Verantwortung sachgerecht entsprechen kann. Aber nicht nur das Verhalten von Mitarbeitern kann hier mitversichert werden, sondern auch die Schäden, die durch Hackerangriffe entstehen, werden in einem solchen Versicherungsbrief benannt. Allerdings – und dies kann sich unterscheiden – gehen die Versicherer hier von Deckungsfallhöchstsummen aus, die vorher eindeutig vereinbart werden.
Bei Weitem decken Versicherungsgesellschaften also nicht alle Fälle von Wirtschaftskriminalität ab, jedoch Schädigungen "von innen" bilden einen hohen Prozentanteil entsprechender Straftaten. Auch gilt in wirtschaftlichen Sinne als kriminell, wer Leib und Leben bedroht und Lösegeldforderungen stellt. Diese können ebenfalls im Voraus versichert werden.