Schadensregulierung durch Versicherungen bei Wirtschaftskriminalität
Wirtschaftskriminalität kann sehr viele Formen annehmen und Täter sind immer mehr dafür verantwortlich, dass viele Unternehmen erheblichen finanziellen Schaden erfahren.
Voraussetzung für ein gezielt geplantes und durchgeführtes Verbrechen in einer Firma ist jedoch Insiderwissen. Welche Firmenpolitik ist zu erwarten? Welche Vorgänge sind Routine? Welche Abteilungen sind in welcher Weise einander zugeordnet? Welche Daten werden wo gespeichert? Wer ist befugt auf Geschäftskonten zuzugreifen? Positives Wissen über einen Arbeitsplatz steht generell den Mitarbeitern zur Verfügung – wenn auch nach unterschiedlichen Vertraulichkeitsebenen gestaffelt. Somit besteht nicht nur die Wahrscheinlichkeit, sondern auch ein hoher Erfahrungswert, dass mit Vertrauensmissbräuchen in diesen Zusammenhängen gerechnet werden kann.
In konkret diesen Fällen verspricht die sogenannte Vertrauensschadenversicherung Deckung. Hier werden im Schadensfall in vertraglich vereinbarter Höhe Vermögenswerte ersetzt, deren Abhandenkommen durch Mitarbeiter verursacht wurde. Mit Mitarbeitern ist hier jeder gemeint: von Geschäftsführern bis hin zum Praktikanten, von der Abteilungsleitung bis hin zur Zeitarbeitskraft, vom Vorstandsmitglied bis hin zur Putzfrau. Diebstahl, Urkundenfälschung, (Computer-)Betrug – es sind dies zunächst vorsätzliche Veruntreuungen, die bei einer entsprechenden Absicherung eines Arbeitnehmers letztlich keine wirtschaftliche Bedeutung mehr haben. Generell steht dieses Versicherungsprodukt zudem bei Verlusten zur Verfügung, die nachweislich durch eine Manipulation des Computersystems auch durch außenstehende Dritte herbeigeführt wurden (Hacker). Aber es geht hier nicht generell um grobe Schuldhaftigkeit, die hier versichert ist, sondern auch: Mitarbeiter verlieren durch Unachtsamkeit ihnen anvertraute dingliche Werte oder werden durch höhere Gewalt in Situationen wie Feuer, Unfall oder gesundheitliches Unvermögen versetzt, die es ihnen nicht mehr möglich machen, einen Verlust zu verhindern. Versicherungsrechtlich möglich ist es außerdem noch, sich gegen erpresserische Lösegeldforderungen abzusichern.