Gewalt gegen Kinder

Konflikte lösen - Gewalt verhindern

Definition Gewalt - Versuch der Begriffseingrenzung

Der Begriff Gewalt bedeutet Etwas mit Zwang vor allem psychisch und physisch durchzusetzen. Dabei gibt es zwei Parteien. Zum einen den Täter, der die Gewalt ausübt und auf der anderen Seite das Opfer. In der Rechtsprechung wird Gewalt definiert als körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen. (BGH NJW 1995, 2643).

Die Definition zeigt, dass Gewalt nicht nur körperlicher Art ist, sondern auch psychisch ausgeübt werden kann. Spricht man von Gewalt denkt man in erster Linie an körperliche Gewalt. Bei Gewalt denken wir an Schläge, Totschlag, körperliche Verletzungen, sexuelle Übergriffe und ähnliches. Die körperliche Gewalt wird in der Öffentlichkeit am einfachsten wahrgenommen. Die Opfer können ihre Verletzungen oft nicht verbergen. Die physische Gewalt ist eine Form der Gewalt. Hierbei handelt es sich um Verletzungen und Beeinträchtigungen die durch äußere Einwirkungen hervorgerufen wurden. Eine manchmal schlimmere Form von Gewalt ist die psychische Gewalt. Körperliche Wunden heilen nach einiger Zeit. Psychische Gewalt kann zu lebenslangen Depressionen und Beeinträchtigungen führen. Psychische Gewalt kann in Form von Ausgrenzung, Vernachlässigung, abwertende Kommentare, Mobbing oder Stalking erfolgen. Mobbing bekommt einen immer höheren Stellenwert. Immer häufiger kommt es in Schule oder Job zum Mobbing.