Missbrauch von Fördergeldern
Wie die Bundesagentur für Arbeit zu Ende des Jahres 2009 vermeldete, haben sich Unternehmen bundesweit nicht an bestimmte Regeln gehalten, um sich Vorteile zu verschaffen. Diese Meldung wurde zunächst von der Financial Times Deutschland aufgegriffen und verbreitet.
Unternehmen haben in bestimmten Fällen Anspruch auf staatliche Unterstützung – dies bezieht sich vor allem auf Zeiträume, in denen Arbeitnehmer durch höhere Gewalt nicht für die vorgesehene Arbeitszeit zur Verfügung stehen können. Dies umfasst auch z. B. die Maßnahme der Kurzarbeit. Sind Firmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in der Lage, Vollzeitlöhne auszubezahlen, werden Angestellte für kürzere Tagesarbeitszeiten beschäftigt. Der Arbeitgeber hat dann den gesetzlichen Anspruch, für die daraus entstehenden Umsatzeinbußen eine staatliche Förderung zu beantragen. Ein oftmals praktizierter Betrug besteht nun darin, tatsächlich auch weiterhin Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer für Kurzarbeit anzumelden und die Auszahlung von Fördergeldern dennoch in Anspruch zu nehmen – selbst wenn die Beschäftigten aus Krankheits- oder Urlaubsgründen periodenweise überhaupt gar keine Arbeit verrichten.
Es gibt generell keine behördliche Institution, die Betriebe auf ein solches Verhalten hin stichprobenartig überprüfen würde – dies verlockt zur Kriminalität, gerade wenn Firmeninhaber als Einzelpersonen nicht verpflichtet sind, ihr vollständiges Vorgehen offenzulegen. Die betreffenden staatsanwaltlichen Verfahren konnten bisher nur durch Anzeigen von Dritten (etwa Mitarbeitern oder anderen Personen mit internen Firmenkenntnissen) auf den Weg gebracht werden. Bei 36.000 so staatlich geförderten Unternehmen in Deutschland und bisher nur 116 aufgedeckten Fällen (vor allem in Baden-Württemberg) ist durchaus noch eine Dunkelziffer anzunehmen. Bestätigen sich die so angezeigten Verdachtsfälle, folgen Strafverfahren wegen Betruges sowie Anordnungen gegenüber den Firmenleitungen, geleistete Förderungen in voller Höhe zurückzuzahlen.
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